Corona Hamburg: Kommen heute noch strengere Regeln?
Die Mehrheit der Hamburger ist mittlerweile vollständig gegen COVID-19 geimpft, fast drei Viertel haben den Impfstoff mindestens einmal erhalten. Der Senat hat daher zugestimmt, dass der 2G-Zugangsplan auf Grundlage von Bundesurteilen zum Infektionsschutzgesetz ab Samstag, 4. (Infektionsschutzgesetz). Dies hat auch Auswirkungen auf die Weihnachts- und Wintermärkte. Weitere allgemeine Informationen zum 2G-Vorschlag finden Sie im nächsten Abschnitt (Was bedeutet „2G“?). Der Senat hat den 2G-Plan dort obligatorisch gemacht, wo ein erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Dies sind einige der Bereiche:
• -Alle Einzelhandelsgeschäfte (außer Lebensmittel, Apotheken und andere Geschäfte des täglichen Bedarfs)
• -Dienstleistungen für persönliche Hygiene und Körperpflege (außer Friseure und Barbershops)
• -Kulinarik (einschließlich Servicebereiche und Essens- und Getränkestände auf Wintermärkten)
• -Einrichtungen und Veranstaltungen für die Künste (einschließlich Museen, Theater, Indoor-Zoos und Ausstellungen usw.)
• -Touristische Attraktionen (einschließlich Führungen, Hafenrundfahrten, Unterkünfte usw.)
• -Hallensportarten wie Schwimmbäder, Fitnessstudios, Fitness- und Yogastudios
• -Groß angelegte Outdoor-Sportveranstaltungen mit mehr als 250 Zuschauern
• -Casinos und Wettbüros
• -Hobby-Orchester und -Chöre

Gesichtsmasken sind in allen Innenräumen erforderlich, auch wenn der 2G-Plan in Kraft ist, außer an einem Tisch, wie zum Beispiel in einem Restaurant, oder beim Sport. Nicht geimpfte Mitarbeiter in solchen Bereichen müssen täglich negativ auf COVID-19 getestet werden. Unternehmen und Geschäfte, die Dienstleistungen anbieten und Produkte des täglichen Bedarfs verkaufen, haben hingegen keinen Anspruch auf 2G-Zugangspläne. Dies bedeutet, dass Unternehmen wie Großhandel, Lebensmittel- und Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Babyfachgeschäfte, Tankstellen, Banken, Postämter, Zeitschriftenläden, Reinigungen und Waschsalons, Tierbedarfsgeschäfte sowie Kfz- und Fahrradreparaturwerkstätten weiterhin für die Öffentlichkeit zugänglich, jedoch mit den üblichen Kontakt- und Zugangsbeschränkungen, physischer Distanzierung und Gesichtsmasken.
Der 2Gplus (2G+)-Plan gilt für jede Gastronomie, in der irgendwann getanzt wird (einschließlich größerer Kneipen, Clubs, Live-Musik-Locations usw.). Das bedeutet, dass nur vollständig geimpfte oder genesene Personen eingelassen werden, die zuvor negativ auf COVID-19 getestet wurden und einen gültigen Nachweis erbringen können.

In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Büros ist 3G verfügbar.
3G gilt für den öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg und in ganz Deutschland aufgrund der Bundesänderung des Infektionsschutzgesetzes, wonach nur geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen öffentliche Verkehrsmittel benutzen dürfen. Auch Büros werden von 3G abgedeckt. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern außerdem die Möglichkeit geben, nach Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten.
Wintermärkte und Weihnachtsmärkte
Es kann auch Weihnachts- und Wintermärkte geben. Den einzelnen Marktveranstaltern stehen folgende Wahlmöglichkeiten zur Verfügung: Der 2G-Zugangsplan kann flächendeckend genutzt werden.
In diesem Fall muss der Zugang genau verwaltet und überprüft werden. Alle Gäste können dann ohne Einschränkungen bei Berührung, physischer Trennung oder der Notwendigkeit, Gesichtsmasken zu tragen, erkunden. Essens- und Getränkestände unterliegen keinen (covid-bedingten) Beschränkungen.

Der Markt kann für jedermann zugänglich sein, jedoch nur unter bestimmten Umständen.
Gesichtsmasken sind erforderlich, ebenso wie Kontaktbeschränkungen und Anforderungen an die physische Trennung. Es ist erforderlich, Essens- und Getränkestände von anderen Ständen und Attraktionen zu trennen. Essens- und Getränkestände müssen der 2G-Strategie folgen, da es sich um gastronomische Einrichtungen handelt.

Neue Corona Regeln Hamburg Heute
Die effektivsten Möglichkeiten, Ihr Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 zu verringern, sind jedoch:
• -Physische Trennung;
• -Beschränkung des physischen Kontakts;
• -Verwendung medizinischer Gesichtsmasken;
• -Aufrechterhaltung der persönlichen Hygiene und Gesundheit;
• -Kontaktverfolgung;
• -COVID-19-Tests; sowie zu Hause bleiben
